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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

Im Einzelnen gilt folgendes:

Urkunden von Gerichten oder Notariaten:

Für das Anbringen von Apostillen und Legalisationen auf Urkunden, die von einem Gericht oder einem Notariat im Landgerichtsbezirk Ellwangen hergestellt worden sind und für den Gebrauch im Ausland benötigt werden, wenden Sie sich an die Verwaltung des Landgerichts Ellwangen:

Apostillen und Legalisationen
Frau Dees / Frau Höffler
Marktplatz 7, Zimmer 2.04, 73479 Ellwangen
Telefon: [07961] 81 - 224
Telefax: [07961] 81 - 207

Anträge sind schriftlich einzureichen. Bitte geben Sie hierbei Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift und das Land an, für welches die Urkunde bestimmt ist.  

Gerne dürfen Sie das eingestellte Antragsformular verwenden.

Für persönliche Vorsprachen bitten wir um rechtzeitige telefonische Terminsabsprache. Eine kurzfristige Terminvergabe kann nicht garantiert werden. 

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit mindestens eine Woche zuzüglich der Dauer des Postversands

Für die Erteilung der Apostille fällt gemäß Nr. 1310 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro an.
Die Kostenrechnung wird Ihnen in den nächsten Wochen von der Landesoberkasse Baden-Württemberg übersandt

 

Urkunden der Städte und Gemeinden:

Für das Anbringen von Apostillen und Legalisationen auf Urkunden, die von Städten und Gemeinden ausgestellt wurden, wenden Sie sich bitte an:

Regierungspräsidium Stuttgart -Referat 24-
Ruppmannstr. 21
70656 Stuttgart
Telefon: 0711/904-12414, -12419, -12415

 

Urkunden der Regierungspräsidien Abteilung Schule und Bildung (früher Oberschulamt) und der Schulen:

Für Urkunden der Regierungspräsidien Abteilung Schule und Bildung (früher Oberschulamt) und der Schulen:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport -Referat 22-
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/279-2569