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Apostillen Legalisationen

Das Landgericht Ellwangen ist ausschließlich zuständig für Dokumenten der Gerichte und Notare des Landgerichtsbezirks Ellwangen sowie für Übersetzungen eines Übersetzers, der beim Landgericht Ellwangen beeidigt ist. Andere Dokumente können hier nicht bearbeitet werden.

Die Urkunden übersenden Sie bitte unter Angabe Ihres Namens, Ihrer vollständigen Anschrift und des Landes, für welches die Urkunde bestimmt ist, an: 

Landgericht Ellwangen 
Apostillen / Überbeglaubigungen
Marktplatz 7
73479 Ellwangen

Gerne nutzen Sie hierfür das eingestellte Antragsformular .

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. eine Woche. Wir bearbeiten die Anträge grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs. 

Von telefonischen Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.

Ansprechpartner: 

Frau Bach 
Telefon: (07961) 81 - 224
Mail: Poststelle@LGEllwangen.justiz.bwl.de 

Sprechzeiten

Montag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 
Dienstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch - Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Für die Erteilung der Apostille fällt gemäß Nr. 1310 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro an.
Die Kostenrechnung wird Ihnen in den nächsten Wochen von der Landesoberkasse Baden-Württemberg übersandt

 

Urkunden der Städte und Gemeinden:

Für das Anbringen von Apostillen und Legalisationen auf Urkunden, die von Städten und Gemeinden ausgestellt wurden, wenden Sie sich bitte an:

Regierungspräsidium Stuttgart -Referat 24-
Ruppmannstr. 21
70656 Stuttgart
Telefon: 0711/904-12414, -12419, -12415

 

Urkunden der Regierungspräsidien Abteilung Schule und Bildung (früher Oberschulamt) und der Schulen:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport -Referat 22-
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/279-2569