Der Angeklagte ist derjenige, der sich vor dem Strafgericht nach Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der ihm vorgeworfenen Straftaten zu verantworten hat.
Der Angeklagte ist derjenige, der sich vor dem Strafgericht nach Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der ihm vorgeworfenen Straftaten zu verantworten hat.