Im 15. Jahrhundert hat das Verbrechertum in einem ungewöhnlichen Maße zugenommen. Die Ursache dieser Entwicklung lag in den
politischen und sozialen Wirren der Zeit. Gegen Ende des Jahrhunderts setzten dann im Reich, in einzelnen Territorien und Städten
Bemühungen um eine Reform des Strafrechts und des Strafprozesses ein, die ihren Niederschlag in verschiedenen
Halsgerichtsordnungen fanden.
Die Bezeichnung "Halsgericht" für das Verfahren über Leben und Tod kam im 13. Jahrhundert auf und wurde auch
für das Gericht selbst verwendet. Im weiteren Verlauf wurde die Zuständigkeit dieser Gerichte auf alle Straftaten ausgedehnt. Die
Abfolge eines Strafprozesses wurde in Halsgerichtsordnungen schriftlich niedergelegt: 1466 in Ellwangen, 1485 in Nürnberg, 1499 in
Tirol und 1507 im Bistum Bamberg.
Den Abschluß der Reform und den Ausgangspunkt für das neuzeitliche Strafrecht bildete die 1532 auf dem Reichstag in Regensburg als letztes großes Werk der Reichsgesetzgebung verabschiedete "Carolina" - "Des Kaisers Karl V. und des Heiligen Römischen Reichs Peinliche Gerichtsordnung."
Die Ellwanger Halsgerichtsordnung von 1466 hat in der Rechtsgeschichte eine besondere Bedeutung. Diese peinliche Gerichtsordnung ist für das schwäbische Rechtsgebiet die einzige ihrer Art. Die Halsgerichtsordnung von 1466 regelte das ordentliche Verfahren bei "Ungerichten", d.h. "bei jeder peinlichen, an Leib und Leben gehenden Sache." In vortrefflicher, anschaulicher Weise unterrichtet sie über den Verlauf der ernsten, feierlichen, in genau abgemessenen, offenbar althergebrachten sich bewegenden Gerichtsverhandlung.