
Ellwangen hat als Gerichtsort eine lange Tradition, die eng verbunden ist mit der Geschichte der Stadt und der Entwicklung des im Jahr 764 gegründeten Benediktinerklosters. Vorläufer des heutigen Landgerichts war der am 1. Januar 1819 errichtete Kreisgerichtshof für den Jagstkreis. An diesem Gericht war erstmals in der Ellwanger Justizgeschichte die Gerichtsbarkeit von der Verwaltung getrennt und unabhängigen Richtern anvertraut.
Der räumliche Zuständigkeitsbereich des Landgerichts erstreckt sich von der Ostalb über Hohenlohe bis in den Taubergrund und umfasst die Landkreise Heidenheim und Ostalb sowie Teile der Landkreise Schwäbisch Hall und Main-Tauber. Der Landgerichtsbezirk Ellwangen gehört zu den flächenmäßig größten in der Bundesrepublik Deutschland.
Unter anderem für die rund 570.000 Gerichtseingesessenen sind 27 Richterinnen und Richter sowie weitere 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Im Geschäftsjahr 2026 verfügt das Landgericht über sechs Zivilkammern, darunter eine Kammer für Handelssachen, zwei Große Strafkammern, die auch die Aufgaben der Schwurgerichts- und der Jugendkammer umfassen, sowie zwei Kleine Strafkammern und eine Strafvollstreckungskammer.
Zur Geschichte der Justiz in Ellwangen findet sich ein Überblick in der gleichnamigen Broschüre von Dr. Hans Pfeifer, die beim Landgericht Ellwangen bezogen werden kann.
Auszugsweise Informationen aus der obengenannten Broschüre finden Sie hier: