Der Dienstvorstand des Landgerichts ist der Präsident bzw. die Präsidentin des Landgerichts und wird vertreten durch den Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentin des Landgerichts.
Die Hauptaufgabe des Landgerichts ist die Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen. Außerdem nehmen seine Bediensteten auch zahlreiche Aufgaben in der Justizverwaltung wahr.
Organisation der Rechtsprechungsaufgaben
In Zivilsachen entscheidet beim Landgericht entweder eine Zivilkammer, die aus drei Richtern besteht, oder ein
Einzelrichter aus einer Kammer. In Strafsachen entscheidet eine Strafkammer.
Wie die neu eingehenden Fälle den Kammern zugeteilt werden, wird vom Präsidium des Gerichts jährlich im Voraus im sogenannten Geschäftsverteilungsplan bestimmt. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.
Organisation der Verwaltungsaufgaben
Der Präsident bzw. die Präsidentin des Landgerichts nimmt zahlreiche Aufgaben der
Justizverwaltung wahr. So führt er/sie etwa die Dienstaufsicht über die Beschäftigten des Landgerichts und
zum Teil auch der Angehörigen der Amtsgerichte und der Notariate im Landgerichtsbezirk. Er/Sie entscheidet über die Registrierung
von Rechtsdienstleistern (z.B. Inkassounternehmen oder Rentenberatern) und führt die Aufsicht über sie. Er/Sie ist beispielsweise
auch zuständig für Apostillen und die Legalisation von inländischen Urkunden, für die allgemeine Beeidigung von
Dolmetschern und Übersetzern oder für die Prüfung von Betreuungs- und Nachlasssachen, in denen ein größeres
Vermögen verwaltet wird.
Bei diesen Verwaltungsaufgaben wird er/sie von mehreren Mitarbeiterinnen und MItarbeitern der Justizverwaltung unterstützt, teilweise auch von Richtern, die insofern als Verwaltungsbeamte tätig werden.