Zum Inhalt springen

Urteil gegen vormalige Bürgermeisterin aus dem Main-Tauber-Kreis wegen Urkundenfälschung rechtskräftig

Datum: 04.08.2026

Kurzbeschreibung: 

Urteil gegen vormalige Bürgermeisterin aus dem Main-Tauber-Kreis wegen Urkundenfälschung rechtskräftig

Mit Urteil der 2. Großen Strafkammer vom 23. Januar 2026 wurde eine mittlerweile abgewählte Bürgermeisterin aus dem Main-Tauber-Kreis wegen Urkundenfälschung im Sinne von § 267 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100,00 EUR verurteilt.

Das Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof die Revision der Angeklagten mit Beschluss vom 07.07.2026 - Az. 1 StR 209/26 als unbegründet verworfen hat.