Mit Urteil der 2. Großen Strafkammer vom 23. Januar 2026 wurde eine mittlerweile abgewählte Bürgermeisterin aus dem Main-Tauber-Kreis wegen Urkundenfälschung im Sinne von § 267 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100,00 EUR verurteilt.
Das Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof die Revision der Angeklagten mit Beschluss vom 07. Juli 2026 - Az. 1 StR 209/26 als unbegründet verworfen hat.