Die 1. Große Strafkammer hat am 15. April 2026 eine 79-Jährige wegen Mordes an ihrem Ehemann zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die Seniorin hatte Anfang Oktober 2025 ihren Ehemann im Schlaf mit über 40 Messerstichen getötet. Ein anschließender Suizidversuch scheiterte. Am dritten Prozesstag wurde die Angeklagte wegen Mordes (Mordmerkmal der Heimtücke) zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Strafkammer ging dabei von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten im Zeitpunkt der Tat im Sinne von § 21 StGB aus, weswegen die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht zwingend war.
Das Urteil ist rechtskräftig.