Die 3. Zivilkammer des Landgerichts hat am 27. Januar sowie am 14. April 2026 die Schadensersatzklage eines Amateurfußballspielers des SSV Stimpfach gegen einen Spieler des SV Brettheim verhandelt. Der Kläger hatte sich im Kreisligaspiel der beiden Mannschaften am 27. Oktober 2024 in der 49. Minute nach einem Foulspiel des Beklagten das rechte Schienbein gebrochen. Der Unparteiische hatte dem Beklagten aufgrund des Foulspiels die gelbe Karte gezeigt. Am 28. April wurde die Schadensersatzklage nun abgewiesen.
Am 27. Oktober 2024 ab 15 Uhr spielte der SSV Stimpfach in der Kreisliga A4 Rems/Murr/Hall gegen den SV Brettheim. Der Kläger war in 49./50. ballführender Spieler im Mittelfeld als der Beklagte auf ihn zugelaufen kam. Aufgrund eines Foulspiels, dessen genauer Ablauf zwischen den Parteien streitig ist, brach sich der Kläger das rechte Schienbein und musste mit einem Krankenwagen abtransportiert und im Anschluss operiert werden. Der Schiedsrichter bewertete das Foul in der 50. Minute ausweislich des Spielberichtsbogens mit der gelben Karte. Der Kläger verlangt nun vom Beklagten Ersatz seiner materiellen Schäden sowie Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 6.000,00 EUR. Der Kläger trägt vor, dass der Beklagte ihn brutal und rücksichtslos gefoult hätte. Der Beklagte behauptet hingegen, dass es sich um einen ganz normalen Zweikampf gehandelt hätte, zumal der Schiedsrichter ihm nur die gelbe Karte gezeigt hätte. Das Gericht hat am 27. Januar und am 14. April insgesamt acht Zeugen vernommen.
Am 28. April wurde die Klage nun abgewiesen, da das Gericht ein schuldhaftes Verhalten des Beklagten nicht feststellen konnte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.