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Rechtsstreit infolge Fouls beim Amateurhandball

Datum: 22.04.2026

Kurzbeschreibung: 

Rechtsstreit infolge Fouls beim Amateurhandballspiel

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts hat am 31. März 2026 die Schadensersatzklage eines Handballspielers der TSG Schnaitheim 3 gegen einen Spieler der SG Hofen-Hüttlingen 4 verhandelt. Der Kläger hatte sich im Spiel der beiden Mannschaften am 19. März 2022 nach einem Foulspiel des Beklagten eine schwere Schulterverletzung zugezogen. Der Unparteiische hatte dem Beklagten aufgrund des Foulspiels die rote Karte gezeigt.

Am 19. März 2022 spielte die TSG Schnaitheim 3 in der Kreisliga B Staffel 2 gegen die SG Hofen-Hüttlingen 4. Der Kläger lief in der 21. Spielminute alleine in Richtung des gegnerischen Tores als der Beklagte ihn attackierte. Aufgrund eines Foulspiels, dessen genauer Ablauf zwischen den Parteien streitig ist, zog sich der Kläger eine Schultereck-Gelenksprengung Typ Rockwood IV zu und musste operiert werden. Der Schiedsrichter bewertete das Foul des Beklagten mit der roten Karte. Der Kläger verlangte nun vom Beklagten Ersatz seiner materiellen Schäden sowie Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 10.000,00 EUR. Der Kläger trug vor, dass der Beklagte ihn ohne jegliche Chance auf einen Ballgewinn gefoult hätte. Der Beklagte behauptete hingegen, dass er den Kläger nicht ohne jegliche Chance auf einen Ballgewinn attackiert habe. Es sei nicht seine Absicht gewesen, ihn zu verletzen.

In der Verhandlung vom 31. März 2026 haben sich die Parteien dahingehend geeinigt, dass der Beklagte dem Kläger 5.000,00 EUR zzgl. vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten gegen Abgeltung sämtlicher Ansprüche infolge des streitgegenständlichen Handballspiels zahlt. Das Verfahren ist damit ohne Beweisaufnahme beendet.