Ellwangen (Jagst) Die 3. Zivilkammer des Landgerichts hat am 23. April 2026 den Antrag eines Musikers gegen eine andere Musikerin wegen des von dieser auf TikTok öffentlich geäußerten Vorwurfs eines sexuellen Übergriffs verhandelt.
Mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 8. April 2026 verlangt der Verfügungskläger von der in der
Schweiz ansässigen Verfügungsbeklagten, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monate oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu
unterlassen, in Bezug auf ihn fünf näher bezeichnete Äußerungen der Verfügungsbeklagten im Zusammenhang mit einem
behaupteten sexuellen Übergriff wörtlich oder sinngemäß aufzustellen und / oder zu verbreiten und / oder zu
veröffentlichen und / oder dies Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.
Der Verfügungskläger trägt vor, seinen Hauptwohnsitz im Bezirk des Landgerichts Ellwangen zu haben. Die von
Verfügungsbeklagten aufgestellten Behauptungen seien unwahr.
Die Verfügungsbeklagte hat sich am Vortag der Verhandlung unter Rüge der Zuständigkeit des Landgerichts Ellwangen zur Sache
eingelassen.
Die Öffentlichkeit wurde für die Dauer der mündlichen Verhandlung auf Antrag der Parteien nach § 171b GVG
ausgeschlossen.
Das Verfahren hat sich ohne Bestimmung eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung erledigt.