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Rechtsstreit infolge der Berichterstattung über den sog. Messerstecherei-Prozess des Landgerichts Ellwangen

Datum: 03.02.2026

Kurzbeschreibung: 

Rechtsstreit infolge der Berichterstattung über den sog. Messerstecherei-Prozess des Landgerichts Ellwangen

Mitte Dezember 2025 wurden zwei Männer infolge einer Messerstecherei nahe einer Schwäbisch Gmünder Bar von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts u.a. wegen versuchten Totschlags bzw. gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts hat am 22.01.2026 um 15:00 Uhr eine einstweilige Verfügung des Barbetreibers verhandelt, der sich gegen die Berichterstattung insbesondere unter namentlicher Nennung seiner Betriebsstätte wendet.

Am 17.12.2025 wurden ein 27-Jähriger und ein 21-Jähriger u.a. wegen versuchten Totschlags bzw. gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 5 Jahren bzw. 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Barbetreiber, vor dessen Betriebsstätte in der Hospitalgasse die Messer nach den Feststellungen der 2. Großen Strafkammer erstmals als Stichwaffe zum Einsatz kamen, hat nun den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Aalener Mediendienstleisterin beantragt, die über das Verfahren unter namentlicher Nennung der Betriebsstätte samt Lichtbildern berichtet hatte. Der Barbetreiber wendet sich insbesondere gegen die namentliche Nennung seiner Bar sowie gegen die Berichterstattung, wonach die Messerstecherei vom 17.05.2025 in seiner Bar stattgefunden habe.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung war am 29. Januar 2026 - 08:00 Uhr.