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Klage gegen Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Aalen-Heidenheim auf Feststellung und Zahlung - Einspruchstermin vorhanden

Datum: 04.02.2026

Kurzbeschreibung: 

Klage gegen Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Aalen-Heidenheim auf Feststellung und Zahlung

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen hat am 9. Januar 2026 die Klage eines X-Users gegen den hiesigen Bundestagsabgeordneten u.a. auf Feststellung, dass gegen ihn kein Anspruch des Beklagten auf Unterlassung einer von ihm auf der Plattform X getätigten Äußerung besteht, verhandelt.

Der Kläger kommentierte im September 2023 auf X einen Post des Beklagten zu Unterstützungslieferungen an die Ukraine wie folgt: 

„20 Jahr Knast für deine Volksverhetzungen, die du dir auch noch vom Steuerzahler honorieren lässt. Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht.“

Der Kläger wurde aufgrund der Formulierung „Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht.“ mit anwaltlichem Schreiben des Beklagten zur Löschung der Äußerung, zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten aufgefordert.

Der Kläger begehrt an sich die Feststellung, dass kein Anspruch des Beklagten auf Unterlassung der vorgenannten Äußerung besteht. Zudem verlangt er vom Beklagten die Rückzahlung der von ihm bereits bezahlten Rechtsanwaltskosten.

Der Klägervertreter hat in der Verhandlung vom 09. Januar 2026 jedoch keine Sachanträge gestellt.

Am 16. Januar erging deshalb ein sog. Versäumnisurteil gegen den Kläger.

Das Versäumnisurteil ist nicht rechtskräftig, da der Kläger Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt hat. 

Der Einspruchstermin findet am 27. Februar 2026 - 09:30 Uhr statt (Sitzungssaal gemäß Aushang am Sitzungstag).