2. Große Strafkammer: Anklage der Staatsanwaltschaft Ellwangen
gegen eine Bürgermeisterin aus dem Main-Tauber-Kreis wegen
Untreue und Urkundenfälschung nur teilweise zur Hauptverhandlung
zugelassen.
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Ellwangen hat mit Beschluss vom
15. August 2025 die Anklage der Staatsanwaltschaft Ellwangen gegen eine
Bürgermeisterin aus dem Main-Tauber-Kreis wegen Untreue und Urkundenfälschung
nur teilweise zur Hauptverhandlung zugelassen und die Eröffnung des
Hauptverfahrens im Übrigen mangels Tatverdachts abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hat gegen die teilweise Ablehnung der Eröffnung
des Hauptverfahrens sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Stuttgart
eingelegt.
Vor einer Entscheidung des Oberlandesgerichts über das eingelegte Rechtsmittel der
Staatsanwaltschaft wird von der 2. Großen Strafkammer kein Verhandlungstermin
bestimmt.